BPjMLeak: Sperrliste der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien geleakt

Marcel Am 08.07.2014 veröffentlicht Lesezeit etwa 1:15 Minuten

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Bekannterweise prüft die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (kurz: BPjM) nicht nur physische Medien auf eventuell jugendgefährdende Inhalte, sondern pflegt auch eine Sperrliste mit Webseiten beziehungsweise deren Domains. Diese wird regelmäßig aktualisiert und Entwicklern von Software-Kindersicherungen und an Router-Hersteller wie zum Beispiel AVM zur Verfügung gestellt. Um einen Werbeeffekt zu vermeiden unterbleibt bei derartigen „Telemedien“ nicht nur eine Veröffentlichung, sondern die Liste wird auch nur in verschlüsselter Form den Entwicklern und Herstellern zur Verfügung gestellt.

Im Grunde also haben selbst die keinen Einblick in die auf der Sperrliste enthaltenen Domains. Eigentlich. Denn scheinbar ist es findigen Crackern gelungen, die Hashwerte der Liste zurückzurechnen und somit teilweise zu entschlüsseln – zumindest wenn man der Webseite BPjM-Leak glauben schenken mag, vorher wurden bereits entsprechende Listen in Finnland, Dänemark und Schweden geleakt.

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So befinden sich derzeit etwas über 3.000 Webseiten auf der Sperrliste der BPjM, ein Großteil dreht sich dabei um Pornographie mitsamt all ihren Abarten, aber natürlich finden sich auch Seiten mit Nazi-Shizzle, Suizid und weiteren Dingen auf der Sperrliste. Rund die Hälfte der Seiten sind inzwischen nicht mehr verfügbar oder haben die fragwürdigen Inhalte entfernt, was einfach daran liegt, dass Medien erst nach 25 Jahren nach ihrer Aufnahme wieder vom Index gelöscht werden.

Nun gibt es auch hier natürlich die ein oder andere Seite, die man trotz fragwürdigem Inhalt nicht unbedingt hätte Sperren müssen, der Großteil aber ist wohl zurecht auf der Liste. Zensur sieht meiner Meinung nach anders aus, man darf eben nicht vergessen, dass die Sperrung der Index-Seiten ist nicht standardmäßig in Software und/oder Routern aktiviert ist, sondern erst auf Wunsch hin scharf geschaltet werden. Ein wenig mehr Ruhe für Eltern oder sonst wen, wenngleich bezüglich bestimmter Themen genug (nicht indexierte) Auswahl vorhanden ist.

via Netzpolitik

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