Bundestag beschließt das Leistungsschutzrecht aka LSR

Marcel Am 01.03.2013 veröffentlicht Lesezeit etwa 1:32 Minuten

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Das umstrittene Leistungsschutzrecht war hier ja schon Thema im Blog. Wer noch nichts davon gehört hat: Es räumt Presseverlagen das ausschließliche Recht ein, Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Soll heißen: Möchte Google zum Beispiel (wie sie es derzeit schon machen) einen kurzen Textauszug des gefundenen Artikels in den Suchergebnissen anzeigen, so soll Google dafür bitte zahlen. Bing, Yahoo und Co? Sind natürlich ebenfalls betroffen.

Das Leistungsschutzrecht zielt im Prinzip genau auf die Suchmaschinen ab, weshalb sich Google auch schon seit längerer Zeit gegen das LSR zur Wehr setzt und darüber informiert. Aber auch die Jugendorganisationen aller Parteien haben sich in einem öffentlichen Brief gegen das Leistungsschutzrecht gewunden. Half alles nichts, denn der Bundestag hat das Leistungsschutzrecht für Presseverlage vor wenigen Stunden mit 293 zu 243 Stimmen (3 Enthaltungen) durchgewunken. Jedoch wurde der Gesetzesentwurf vorab nochmals verändert, denn im Wortlaut heißt es nun:

Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen, es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte.

Klaro, dass die Verlage hier Sturm gelaufen sind – schließlich könnte man die google’sche Anzeige in den Suchergebnissen durchaus als „kleinste Textausschnitte“ ansehen. Blogger, andere Unternehmen, Verbände, Rechtsanwaltskanzleien und private beziehungsweise ehrenamtliche Nutzer fallen sowieso aus dem Lizenzrahmen und können nicht zur Zahlung verpflichtet werden.

google-leistungsschutzrecht

So kann man das aktuelle Gesetz durchaus als irgendwie „tot“ bezeichnen, auch wenn es natürlich einen sehr, sehr faden Beigeschmack bereithält. Ich hatte es ja schon einmal geschrieben:

Fürs Internet sollte das Baumhaus-Prinzip gelten: Wer zu alt ist, um ohne Hilfe reinzukommen, soll uns darin auch keine Vorschriften machen.

Ja, Google verdient an der Anzeige der Textauszüge beziehungsweise durch die damit verbundenen AdSense-Anzeigen. Trotzdem fände ich es einmal spannend, wenn Google sämtliche Presseverlage, die Lizenzen einfordern wollen, aus dem Suchlisten verbannen würden – denn ich behaupte mal, dann beginnt nicht nur das große „Zeitungssterben“ Offline, sondern auch die Onlineportale würden über massive Verluste an Besuchern und damit verbundener Gelder klagen. Aber hey, die Verantwortlichen tragen Anzug, Krawatte und sitzen im Büro – die haben keine Ahnung von so etwas…

QuelleGolem

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