2013: Gesetzesänderungen rund um die digitale Welt

Marcel Am 28.12.2012 veröffentlicht Lesezeit etwa 3:29 Minuten

6a00d83451b74a69e2017d3e40bf35970c-800wi

Jedes Jahr gibt es gesetzliche Neuerungen, egal in welchem Gebiet man sich umschaut. So auch im folgenden Jahr 2013; nicht nur die „Praxisgebühr“ wird abgeschafft, auch in Sachen „digitaler Welt und Co.“ wird es eine Reihe an bereits durchgeboxten Änderungen geben. Für den meisten Aufschrei hat mit Sicherheit schon die „Einheitsgebühr“ der GEZ gesorgt – lassen wir das ganze mal so stehen, wir wollen ja nicht in Stammtischpolitik verfallen.

Wer häufiger mal in Support-Hotlines feststeckt, der wird sich mit Sicherheit auch darüber freuen, dass Warteschleifen ab Juni 2013 kostenfrei sein werden – aber wie so oft, gibt es auch hier Ausnahmen (zum Beispiel für ortsgebundene Rufnummern oder Mobilfunknummern). Der Branchenverband Bitkom hat eine kleine Übersicht veröffentlicht, die ich hier einfach mal zitiere.

Roaming günstiger

Im kommenden Jahr wird die Handynutzung im europäischen Ausland erneut preiswerter. Ab dem 1. Juli 2013 beträgt die Preisobergrenze für ausgehende Telefonate 24 Cent pro Minute. Vorher waren es 29 Cent. Die Telefonminute für eingehende Anrufe darf maximal 7 Cent kosten (vorher 8 Cent). Der Preis für SMS aus dem EU-Ausland sinkt von 9 Cent auf 8 Cent. Auch die Nutzung von Datentarifen wird günstiger, ein Megabyte kostet ab Juli maximal 45 Cent nach zuvor 70 Cent.

Warteschleifen kostenfrei

Ab Juni 2013 dürfen Warteschleifen im Grundsatz nur noch kostenfrei angeboten werden. Ausnahmen bestehen zum Beispiel für ortsgebundene Rufnummern oder Mobilfunknummern. Verstößt der Anbieter gegen diese Vorgaben, so entfällt sein Entgeltanspruch künftig ganz und der Anruf ist für den Verbraucher kostenfrei.

Bestandsdatenauskunft neu zu regeln

Im Laufe des neuen Jahres müssen die Regelungen zur Bestandsdatenauskunft im Telekommunikationsgesetz sowie in den entsprechenden Spezialgesetzen und den Gesetzen der Länder neu gefasst werden. Es geht darum, unter welchen Voraussetzungen Ermittlungsbehörden wie Polizei, BKA, Verfassungsschutz etc. von den Telekommunikationsunternehmen die Herausgabe der Bestandsdaten von Kunden verlangen können. Dazu zählen neben Name, Anschrift und Bankverbindung auch Passwörter und PINs. Die bestehenden Regelungen sind nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nur noch bis zum 30. Juni 2013 anwendbar.

Rundfunkgebühr für jeden Haushalt

Am 1. Januar 2013 tritt die neue Gebührenordnung zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Kraft. Private Haushalte werden künftig eine einheitliche Gebühr zahlen, unabhängig von Art und Anzahl der vorhandenen Rundfunkgeräte. Der Beitrag in Höhe von 17,98 Euro wird Fernseher, Radios, Computer, Tablet Computer, Smartphones und empfangsfähige Navigationsgeräte umfassen. Abgedeckt sind auch private Fahrzeuge der Bewohner. Für viele Haushalte dürfte sich nichts ändern, da der Betrag auf der Höhe der bisher geltenden Gebühr für Fernsehgerät und Radio liegt. Selbständige oder Freiberufler, die von zu Hause aus arbeiten, müssen keinen weiteren Beitrag zahlen. Für beruflich genutzte Fahrzeuge werden allerdings zusätzlich 5,99 Euro pro Monat fällig. Im gewerblichen Sektor wird sich die Höhe des Beitrags nach der Anzahl der Betriebstätten, Beschäftigten und Kraftfahrzeuge richten.

E-Bilanz wird verpflichtend

Unternehmen müssen für das Wirtschaftsjahr 2013, das am 1. Januar 2013 oder unterjährig beginnen kann, zwingend eine E-Bilanz abgeben. Bilanzierungspflichtige Unternehmen müssen dann ihre Jahresabschlussdaten für steuerliche Zwecke nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln. Von der Verpflichtung zur Übermittlung der E-Bilanz sind rund 1,35 Millionen Unternehmen betroffen.

Lohnsteuerkarte auf Papier wird abgeschafft

Die Lohnsteuerkarte auf Papier hat endgültig ausgedient. Im Jahr 2013 wird sie durch das Verfahren zum Abruf elektronischer Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ersetzt. Die Arbeitgeber werden künftig die für die Lohnsteuerabrechnung ihrer Arbeitnehmer notwendigen Steuerdaten (Steuerklasse, Kinderfreibeträge etc.) aus einem zentralen Datenpool der Finanzverwaltung abrufen. Diese Angaben wurden zuvor vom Finanzamt auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. Damit die Arbeitgeber den Einstieg in das neue Verfahren frei wählen können, läuft bis zum 31. Dezember 2013 eine Übergangszeit. Dann müssen alle Arbeitgeber auf das elektronische Verfahren umgestellt haben. Arbeitnehmer müssen Freibeträge (z.B. für Berufspendler) bei ihrem Finanzamt neu beantragen, wenn diese bereits bei der monatlichen Lohnabrechnung berücksichtigt werden sollen. Andernfalls werden die Freibeträge erst bei der Jahressteuererklärung angerechnet.

Elektronische Authentifizierung für Steueranmeldungen

Ab 2013 ist für Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen von Unternehmen und Selbständigen eine elektronische Authentifizierung erforderlich. Für die elektronische Authentifizierung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Allen gemeinsam ist die Notwendigkeit einer vorherigen Registrierung auf der Seite ElsterOnline.de. Da es bei der Registrierung zu Wartezeiten kommen kann, sollte sie so schnell wie möglich vorgenommen werden. Insbesondere Arbeitgeber sollten sich dabei für ein „Nicht-persönliches Zertifikat“ (Organisationszertifikat) unter Verwendung der Steuernummer des Unternehmens entscheiden. Unter die neue Rechtslage fallen auch Anträge auf Dauerfristverlängerung, die Zusammenfassende Meldung in der Umsatzsteuer und die Anmeldung einer Sondervorauszahlung.

Neues europäisches Cybercrime Centre

Im Januar 2013 nimmt das Europäische Cybercrime Centre bei Europol in Den Haag seinen Dienst auf. Ziel ist es, die grenzübergreifende Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Computer- und Internetkriminalität innerhalb Europas zu verbessern. Das Zentrum soll Informationen bündeln, bei Ermittlungen unterstützen und einheitliche Abwehrstrategien für die EU-Länder entwickeln. Das Cybercrime Centre startet mit einem kleinen Team und wird schrittweise ausgebaut. Eine Machbarkeitsstudie im Auftrag der EU-Kommission hat einen Mindestbedarf von 32 Mitarbeitern und jährliche Kosten von rund 8 Millionen Euro ergeben. Bei steigendem Bedarf könnten bis zu 250 Mitarbeiter beschäftigt werden.

Artikel teilen

Kaufempfehlung*

  • AVM FRITZ!Box 7590 WLAN AC+N Router (DSL/VDSL,1.733 MBit/s (5GHz) & 800 MBit/s (2,4 GHz), bis zu 300 MBit/s mit VDSL-Supervectoring 35b, WLAN Mesh, DECT-Basis, Media Server, geeignet für Deutschland)
  • Neu ab 246,90 €
  • Auf Amazon kaufen*

Schreibe den ersten Kommentar

Schreibe eine Antwort

⚠ Mit dem Nutzen des Kommentarbereiches erklärst du dich mit der Datenschutzerklärung einverstanden.