SCHUFA: Kostenlose Auskunft über die eigenen Daten anfordern

Marcel Am 21.03.2015 veröffentlicht Lesezeit etwa 1:40 Minuten

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Die SCHUFA kennt sicherlich jeder, denn gerade bei Vertagsabschlüssen werden zahlreiche Daten gerne einmal abgefragt um so eure Bonität einschätzen zu lassen. Die Idee ist sicherlich nicht gänzlich falsch, allerdings stimmt es doch schon etwas merkwürdig, dass ein im Grunde privates Unternehmen derart zahlreiche und private Daten erfassen und auswerten darf und diese an Dritte weitergeben darf, ohne dass ihr wirklich etwas dagegen tun könnt. Das aber ist ein anderes Thema. Gesetzlich (§34 Bundesdatenschutzgesetz) ist es jedenfalls so, dass die SCHUFA jedem Verbraucher einmal im Kalenderjahr das Recht geben muss, Auskunft über seine Daten zu erhalten – wenigstens etwas.

Wer dann aber einmal auf der Webseite der SCHUFA vorbeischaut, der schaut erst einmal nicht schlecht, denn die kostenlose Auskunft ist zwischen all den kostenpflichtigen Auskünften nur bei näherem hinschauen präsent. Zuerst einmal surft ihr also die Seite der SCHUFA an, wählt dort „Für Privatpersonen“ aus (oder ihr nehmt diesen Link) und scrollt dann ganz herunter, bis ihr im Footer den Punkt „Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz“ findet.

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Auf der folgenden Seite scrollt ihr wieder ganz herunter und findet in der dortigen Auflistung der Auskünfte wieder den Punkt „Datenübersicht nach §34 Bundesdatenschutzgesetz“, hier klickt ihr nun auf den Button „Mehr Infos & Bestellung“.

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Im nächsten Fenster wird euch wieder eine kostenpflichtige Auskunft angeboten – und wieder der bekannte Paragraph. Hier klickt ihr nun auf den Button „Jetzt bestellen“ unter der entsprechenden Spalte mit dem „Gratis“-Angebot:

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Und schon kommt ihr nach nochmaliger Auswahl der Sprachen (das Formular steht in Deutsch, Englisch und Türkisch bereit) zu dem eigentlichen Formular. Dieses müsst ihr nun nur noch ausdrucken und ausfüllen. Wichtig sind dabei die Angaben zur Person, die sonstigen Angaben könnt ihr getrost ignorieren. Ebenfalls wichtig: Macht die beiden Kreuzchen bei „Bestellen Datenübersicht nach § 34 BDSG“ und „Aktuelle Warscheinlichkeitswerte“ – vermeidet aber ein Kreuzchen bei „Bestellung Bonitätsauskunft“, ansonsten werden 25 Euro fällig.

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Nun nur noch euren Personalausweis kopieren (Vorder- und Rückseite) – auch hier solltet ihr bestimmte Informationen schwärzen können, wichtig sind nur Vor- und Nachname, die aktuelle Anschrift und das Geburtsdatum und der Geburtsort. Die Kopie legt ihr eurem Formular bei, packt dies nun in einen Umschlag und sendet diesen an die Adresse der SCHUFA: SCHUFA Holding AG, Postfach 10 25 66, 44725 Bochum. Und schon sollte nach etwa vier bis sechs Wochen eine entsprechende Auskunft über eure gespeicherten Daten und Auswertungen in eurem Briefkasten liegen. Hoffentlich ohne böse Überraschungen.

Bildquelle SCHUFA

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