Vorratsdatenspeicherung am Beispiel Malte Spitz

Marcel Am 25.02.2011 veröffentlicht Lesezeit etwa 0:48 Minuten

Die Vorratsdatenspeicherung. Auf keine andere politische Einführung haben sich Sicherheitsfanatiker und Politiker in den letzten Jahren so einen von der Palme gewedelt. Letztes Jahr hat das Bundesverfassungsgericht diese für nichtig erklärt. Trotzdem wird weiterhin fröhlich gespeichert. Der Grünen-Politiker Malte Spitz hat seine gespeichert Daten der letzten sechs Monate gerichtlich eingeklagt und mit Hilfe von Zeit online ein mehr als umfassendes Bewegungsprotokoll erstellt. Das Ergebniss ist auf Zeit online zu begutachten.

Sechs Monate seiner Vorratsdaten hat der Grünenpolitiker Malte Spitz von der Telekom eingeklagt und ZEIT ONLINE zur Verfügung gestellt. Auf Basis dieser Daten können Sie all seine Bewegungen dieser Zeit nachvollziehen. Die Geodaten haben wir zusätzlich mit frei im Netz verfügbaren Informationen aus dem Leben des Abgeordneten (Twitter, Blogeinträge und Webseiten) verknüpft.

Schon erschreckend wie genau die Daten und das damit erstellte Bewegungsprotokoll ist. Klar, der unbescholtene Bürger hat vielleicht nichts zu verheimlichen, aber während man bei Twitter, Facebook und Co. selbst bestimmen kann, wann und ob man Auskünfte über sich in die Welt raushaut, wird von der VDS alles gespeichert: Orte an denen man sich aufhält, SMS, Anrufe… Und das ohne zu Fragen.

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