Ab dem 13. Juni: Gesetzlicher Widerruf für Apps, Musik, Filme und Co. kommt

Marcel Am 17.04.2014 veröffentlicht Lesezeit etwa 1:30 Minuten

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Bislang war es zwar zum Beispiel im Play Store von Google möglich, gekaufte Apps zum Beispiel binnen 15 Minuten „zurückgeben“ zu können und somit vom Kaufvertrag zurückzutreten. Reine Kulanz seitens Google, denn anders als bei materiellen Gütern sieht das Fernabsatzgesetz keinen Widerruf für Waren, die „auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht zur Rücksendung geeignet“ sind vor. Dies aber ändert sich nun mit einer Änderung des Fernabsatzgesetzes zum 13. Juni 2014, mit der eine EU-Richtlinie über die Rechte der Verbraucher hierzulande umgesetzt wird. So bekommen Nutzer also dank des Wegfalls dieses Absatzes ab dem Stichtag eine gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen spendiert, während dieser Zeit man gekaufte Apps, Musik, Filme und alles was man eben sonst so herunterladen kann wieder virtuell zurückgeben kann.

Was sich nett anhört hat dabei aber auch eine große Einschränkung: So können Anbieter den Widerruf des Kaufvertrages umgehen, indem man den Verbraucher dazu „nötigt“, dass er auf sein Rückgaberecht verzichtet. Dies könnte zum Beispiel dadurch erreicht werden, dass der Anbieter eine eindeutige Verzichtserklärung vor dem Abschluss eines Kaufvertrages vorschaltet. So würde es wohl ausreichen, wenn zum Beispiel Apple vor dem Kauf einer App in einem Popup darauf hinweist, dass eine Rückgabe ausgeschlossen ist – ohne Bestätigung, kein Kauf. Ohne Kauf, keine Rückgabe. Ebenso wäre es möglich (wenn auch sinnfrei), den Download der Inhalte erst nach Ablauf der 14 Tagen zu ermöglichen.

Natürlich wäre es manchmal wünschenswert, wenn man eine gekaufte App zurückgeben könnte – wobei sich dies auf „meine“ tausende Apps auf drei, vier Apps beschränkt, oftmals gibt es eben eine kostenlose Version einer App und Totalreinfälle sind auch selten, wenn man sich vorher einmal etwas die Beschreibungen durchliest. Gerade in Sachen Spielen, digitaler Musik und Filmen sehe ich die Sache noch kritischer, nicht umsonst gibt es keinen gesetzlichen Widerruf zum Beispiel für CDs oder DVDs, die bereits ausgepackt sind – man lädt ja quasi nun zum Missbrauch ein. Mobiles Spiel kaufen, über den Urlaub hinweg zocken und nach dem Endgegner eben wieder zurückgeben. Oder traue ich da vielen Nutzern nur zu viel böses zu?

Quelle OMR via ComputerBase Bildquelle Wikimedia Commons

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